Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MVT Geräteschutzpaket

1. Vertragsgegenstand Die MVT GmbH (nachfolgend „Anbieter“) bietet Geschäftskunden ein Geräteschutzpaket für Smartphones und Tablets an. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen bei bestimmten Schäden (Displaybruch und Akkudefekte) gegen Zahlung einer monatlichen Servicegebühr.
2. Leistungsumfang Reparatur oder Austausch des Displays bei Bruch oder Riss. Austausch des Akkus bei erheblichem Defekt oder deutlicher Leistungsreduzierung (unter 80 % Kapazität). Durchführung der Reparatur ausschließlich durch vom Anbieter autorisierte Partner. Maximal 2 Schadensfälle pro 12 Monaten Vertragslaufzeit. Bereitstellung von Schutzzubehör (Schutzhülle, Panzerglas) einmalig zu Vertragsbeginn.

3. Leistungen, die nicht umfasst sind Schäden durch Diebstahl, Verlust oder unsachgemäße Nutzung. Schäden durch Flüssigkeiten, Hitze, Feuer, Überspannung oder Totalschaden des Geräts. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren.
4. Vertragsbeginn und Laufzeit Der Vertrag beginnt 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung (Wartezeit). Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Erfolgt keine Kündigung, läuft der Vertrag automatisch weiter.
5. Vergütung Der Kunde zahlt eine monatliche Servicegebühr von 9,90 € netto (zzgl. MwSt.). Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen.
6. Selbstbeteiligung Der Kunde trägt je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 50 € netto. Die Selbstbeteiligung ist vor Reparaturbeginn zu zahlen.

7. Pflichten des Kunden Der Kunde hat Schäden unverzüglich nach Eintritt zu melden. Das beschädigte Gerät ist dem Anbieter oder einem autorisierten Partner zur Verfügung zu stellen. Eigenmächtige Reparaturen oder Reparaturversuche durch nicht autorisierte Dritte führen zum Verlust des eistungsanspruchs.
8. Haftung Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Datensicherungen vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.
9. Vertragsübertragung Eine Übertragung des Vertrages auf Dritte ist nur mit Zustimmung des Anbieters möglich.
10. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der MVT GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Kontakt
Werner‒Heisenberg‒Straße 2B, 63263 Neu‒Isenburg