Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für PhoneCare+ Services der MVT GmbH

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der MVT GmbH (nachfolgend „MVT Connect“) im Rahmen des Produktes PhoneCare+, bestehend aus den Servicepaketen Basic, Business und Premium. (2) Vertragspartner ist ausschließlich die MVT GmbH Hauptniederlassung: Spießstraße 27, 63071 Offenbach am Main Zweigniederlassung (Büro): Werner-Heisenberg-Straße 2B, 63263 Neu-Isenburg (3) PhoneCare+ richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (§ 14 BGB), nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). § 2 Vertragsgegenstand (1) PhoneCare+ ist ein Servicekonzept zur Absicherung, Verwaltung und Betreuung mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets u. ä.). (2) Je nach gewähltem Paket umfasst der Vertrag insbesondere: PhoneCare+ Basic: Reparaturservice bei Display- und Akkuschäden, Abwicklung über zertifizierte Partnerwerkstätten, Selbstbeteiligung 50 € pro Schadensfall. PhoneCare+ Business: Alle Leistungen aus Basic sowie Geräteeinrichtung, Konfiguration, Reparaturkoordination durch MVT Connect und optionales Leihgerät bei Reparatur (Kaution 300 €). PhoneCare+ Premium: Alle Leistungen aus Business sowie Mobile Device Management (Microsoft Intune oder Samsung Knox), proaktive Systempflege, Sicherheitsüberwachung und Ersatzgerätebereitstellung innerhalb von 1–2 Werktagen. (3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Preisblättern, die Bestandteil dieses Vertrages sind. § 3 Vertragsabschluss (1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung der entsprechenden Vertragsunterlagen („MVT Schutzpaket Vertrag“ oder gleichwertige Formulare) bzw. durch eine schriftliche Beauftragung per E-Mail zustande. (2) Mit der Unterzeichnung erkennt der Kunde diese AGB sowie die zugehörigen Preis- und Leistungsblätter an. (3) MVT Connect behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei unvollständigen Angaben oder mangelnder Bonität). § 4 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit beträgt 24 oder 36 Monate, je nach vereinbartem Vertrag. (2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. (3) Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar, jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. § 5 Preise, Abrechnung und Zahlung (1) Die monatlichen Entgelte ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt PhoneCare+. (2) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. (3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder gemäß individueller Vereinbarung. (4) Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Rücklastschriftgebühren trägt der Kunde, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat. (5) Im Falle von Zahlungsverzug ist MVT Connect berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen. § 6 Selbstbeteiligung (1) In allen PhoneCare+ Paketen gilt eine Selbstbeteiligung von 50 € pro Schadensfall. (2) Die Selbstbeteiligung ist vor der Reparatur oder Ersatzgerätebereitstellung zu entrichten. § 7 Schadensmeldung und Abwicklung (1) Der Kunde meldet Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp an MVT Connect. (2) Nach Eingang der Meldung koordiniert MVT Connect die Reparatur oder den Austausch des Geräts über autorisierte Partnerwerkstätten. (3) Die Bearbeitungszeit variiert je nach Schadensart und Verfügbarkeit von Ersatzteilen, beträgt jedoch in der Regel 3–5 Werktage. (4) Für den Zeitraum der Reparatur kann – je nach Paket – ein Leihgerät bereitgestellt werden. (5) Nicht reparierbare Geräte werden, sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar, durch ein gleichwertiges Ersatzgerät ersetzt. § 8 Haftung (1) MVT Connect haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MVT Connect nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Datensicherungen durchzuführen. § 9 Mobile Device Management (nur Premium) (1) Im Premium-Paket richtet MVT Connect ein Mobile Device Management (MDM) auf Basis von Microsoft Intune oder Samsung Knox ein. (2) Der Kunde räumt MVT Connect die erforderlichen administrativen Zugriffsrechte zur Einrichtung und Betreuung der Geräte ein. (3) Die Verantwortung für die Einhaltung interner Datenschutzrichtlinien verbleibt beim Kunden. (4) MVT Connect ist berechtigt, Software-Updates, Sicherheitsrichtlinien und Geräteverschlüsselungen gemäß den vereinbarten Serviceleistungen umzusetzen. § 10 Datenschutz und Vertraulichkeit (1) MVT Connect verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). (2) Der Kunde wird in einer gesonderten Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert. (3) Alle Mitarbeiter von MVT Connect unterliegen der Vertraulichkeitspflicht gemäß § 203 StGB. § 11 Leih- und Ersatzgeräte (1) Leihgeräte werden dem Kunden für die Dauer der Reparatur oder Überprüfung zur Verfügung gestellt. Sie bleiben Eigentum der MVT GmbH und sind nach Abschluss des Vorgangs unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. (2) Ersatzgeräte, die im Rahmen des PhoneCare+ Premium-Pakets ausgegeben werden, gehen in das Eigentum des Kunden über, sobald das defekte Gerät als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft oder die Reparatur abgelehnt wurde. (3) Der Kunde ist verpflichtet, defekte oder ausgetauschte Geräte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts an MVT Connect zurückzusenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. § 12 Änderungen der AGB (1) MVT Connect behält sich vor, diese AGB bei Änderungen gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen anzupassen. (2) Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen schriftlich widerspricht. § 13 Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der MVT GmbH, 63071 Offenbach am Main. (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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